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TÜV-Urteil: Brustimplantate

Im Skandal um minderwertige Brustimplantate hat der TÜV Rheinland einen juristischen Erfolg erzielt: Ein französisches Berufungsgericht hob ein erstes Urteil auf. Demnach hätte der TÜV 3000 Euro Schadenersatz an jede betroffene Frau zahlen müssen.


Im Skandal um minderwertige Brustimplantate hat ein französisches Berufungsgericht ein Schadenersatz-Urteil gegen den TÜV Rheinland aufgehoben. Das Gericht in Aix-en-Provence urteilte, dass der TÜV seine Kontrollpflichten erfüllt und "keinen Fehler" begangen habe. Damit kassierten die Richter ein Urteil eines anderen französischen Gerichts vom November 2013, das den TÜV zur Zahlung von Schadenersatz an betroffene Frauen und Händler verurteilt hatte.


Poly Implant Prothèse (PIP) hatte seine Brustimplantate statt mit Spezialsilikon mit billigerem Industriesilikon befüllt. Das hat zur Folge, dass die Kissen leichter reißen und Entzündungen entstehen können. Weltweit wurden zehntausenden Frauen PIP-Implantate eingesetzt, in Deutschland sind Schätzungen zufolge rund 6000 Frauen betroffen.


Bildnachweis: wix.com

TÜV FÜR ZERTIFIZIERUNG ZUSTÄNDIG

Der TÜV hatte das Herstellungsverfahren bei PIP zertifiziert, nicht aber die Silikonkissen selbst kontrolliert. Im November 2013 verurteilte das Handelsgericht der südfranzösischen Stadt Toulon den TÜV dazu, 1700 betroffenen Frauen Schadenersatz von zunächst je 3000 Euro zu zahlen. Das Gericht hielt dem TÜV vor, gegen seine "Kontroll- und Aufsichtspflichten" verstoßen zu haben. Der TÜV, der sich selbst als Opfer des PIP-Betrugs sieht, legte dagegen Berufung ein - und bekam nun Recht.


Quelle: tagesschau.de


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